Voraussetzung ist die Ausschöpfung der Fördermittel, die in vielen Kantonen verfügbar sind. Wenn Ihr Haus das neuen Dämmung einen bestimmten Wärmedurchgangswert (U-Wert) erreicht oder unterschreitet, können Sie in vielen Kantonen eine staatliche Förderung bekommen. Ebenfalls gibt es Unterstützung, wenn die Dämmung Teil einer Gesamtsanierung ist. Mithin gelten für die Einblasdämmung keine speziellen Regeln, sondern die Förderbedingungen für Dämmungen allgemein gesehen. Es stehen verschiedene Programme bereit, die für eine Dämmung in Anspruch genommen werden können. Welches das sinnvollste ist, hängt deren konkreten Massnahme ab. In geordneten Bahnen des Gebäudeprogramms stehen Mittel für die Dämmung von Fassade, Wand und Dach «gegen Aussenklima» zur Verfügung. Abhängig von welcher kantonalen Verfügbarkeit können Sie im kontext der Massnahme M-01 mit einer Unterstützung von CHF 40.- bis CHF 80.- pro Quadratmeter gedämmte Fläche rechnen. Bedingung ist zugleich ein U-Wert von 0,20 W/m² K oder niedriger. Eine weitere Möglichkeit, Fördergelder zu haben, stellt das “Minergie-Modul Aussenwand” dar. Wer eine Einblas-Kerndämmung (Fassadendämmung) als Teil einer Minergie-zertifizierten Gesamtsanierung plant, kann in einigen Kantonen Fördermittel bekommen. Zu dieser Gelegenheit muss die Dämm-Massnahme einen U-Wert von 0,15 W/m² K erreichen oder unterschreiten.
Verantwortung liegt beim Abfallerzeuger
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Kriterien liegt beim Abfallerzeuger. Gemische, die die genannten Kriterien erfüllen, können nach erfolgter Eingangskontrolle weiterhin als gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Abfallschlüssel 17 09 04) in den beiden saarländischen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. 4. Die Annahmemodalitäten sowie die maximalen Annahmemengen richten sich dabei nach den betriebstechnischen Erfordernissen der jeweiligen Verbrennungsanlage und liegen im Ermessen des Anlagenbetreibers. Somit steht auch einer Annahme von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen über die kommunalen Wertstoffhöfe nichts mehr entgegen. 5. Unabhängig von den vorstehend ausgeführten Kriterien weist das Umweltministerium darauf hin, dass durchaus auch Abfallgemische, die unverhältnismäßig 5 Gew.-% an Dämmmaterial umfassen, nicht gefährlicher Abfall sein können. 6. Das ist z.B. dann der Fall, wenn diese Abfälle nachweislich zwar Dämmmaterial, aber keinerlei Poly-styrol oder zwar Polystyrol, nicht jedoch das als gefährlich einzuschätzende Flammschutzmittel HBCD enthalten (z.B. Reste aus dem Zuschnitt von Neumaterial). 7. Das Umweltministerium empfiehlt, bei der Entsorgung entsprechender Abfälle vorsorglich diesbezügliche Nachweise mitzuführen und diese bei der Annahmekontrolle von Abfallentsorgungsanlagen vorzulegen.
Mann kann viel Strom sparen
Ihnen ist es offensichtlich entgangen, dass langfristig 90 Prozent der Kosten eines Aggregats auf den Strom entfallen. Lassen Sie es mich anders formulieren: Die Extraausgabe macht sich irgendwann bezahlt. Auf diesen Effekt setzt die Lüdenscheider Freund Drehtechnik GmbH: Sie hat gerade 12 000 Euro in die Beleuchtungsanlage ihrer neuen Fertigungshalle investiert, 4000 Euro zu viel. Der Mittelständler aus dem Sauerland ließ sparsame Leuchtstofflampen mit speziellen Reflektoren installieren, die sich abhängig vom Tageslicht regulieren. Nach drei Jahren sollen sich die Mehrkosten amortisiert haben. Langsam nur entwickelt die Wirtschaft ein Gefühl für den effizienten Umgang mit Energie. Für viele Vorstandschefs ist es nach wie vor einfacher, öffentlich über die Energiepreise zu räsonieren, als im eigenen Haus nach Umsetzungsmöglichkeiten effizienterer Technik zu fahnden. Das Logistikunternehmen UPS arbeitet daran, die elektronische Wegeplanung seiner Fahrzeugflotte zu optimieren. Das na ja okay weit, dass die Computer nun Routen vorschlagen, die unnötiges Linksabbiegen vermeiden, denn der Spaß kostet immer Zeit und Sprit. Wal-Mart, der weltgrößte Handelskonzern und nachgesagt werden seine Knauserigkeit, stattet Supermärkte mit moderner Beleuchtungstechnik und Solaranlagen aus.
Wohl aber eine Gesetzeslage
Welcher dieser in vielen Fällen nahekommt. Neubauten müssen ohnehin genau definierte Anforderungen an Dämmung und Energieeffizienz erfüllen. Aber auch die Dächer von Altbauten müssen nachgedämmt werden, sobald größere Renovierungen, beispielsweise eine Erneuerung der Eindeckung oder ein Dachausbau, angegangen werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der EnEV – der Energieeinsparverordnung – festgelegt. Was winters gegen die Kälte schützt, wirkt im sommer gegen übermäßige Hitze: Eine optimale Dämmung sorgt das ganze jahr über für angenehme Temperaturen unterm Dach. Eine solide Dämmung erspart auch an heißen Tagen die Klimaanlage und sorgt für Wohlbefinden! Die Dachdämmung optimiert ein Gebäude nicht nur energetisch, sondern bringt auch unter anderen Aspekten klare Vorteile. Exemplarisch bei der Gebäudesicherheit: Die Dämmstoffe werden brandschutztechnisch geprüft und anschließend in unterschiedliche Brandstoffklassen eingeteilt. Entsprechend erhöhen die jeweiligen Materialien den Brandschutz und die Sicherheit der Bewohner. Neben weist ein gedämmtes Dachgeschoss einen besseren Schallschutz nach außen auf, sodass sich der Wohnkomfort spürbar steigert – Straßenlärm muss die Hufe hochreißen.